Das Digitale-Dienste-Gesetz ersetzt das Telemediengesetz
Das Telemediengesetz (TMG) ist am 14. Mai 2024 außer Kraft getreten und wurde durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ersetzt.
Websitebetreiber sollten nun sicherstellen, dass ihr Impressum und ihre Datenschutzerklärung auf dem neuesten Stand sind. Wenn das Impressum oder die Datenschutzerklärung auf das TMG oder das TTDSG verweisen (obwohl es grundsätzlich nicht erforderlich ist, ein Gesetz im Impressum zu zitieren), besteht Handlungsbedarf, da die Angabe eines nicht mehr gültigen Gesetzes zu Abmahnungen führen könnte.
Das Digitale-Dienste-Gesetz enthält in § 5 DDG die relevanten Vorschriften zur Impressumspflicht, die die bisherigen Regelungen des § 5 TMG ersetzen. Es gibt keine inhaltlichen Änderungen im Vergleich zur Vorgängernorm. Lediglich der Begriff „Telemediendienst“ wird durch „digitale Dienste“ ersetzt.
Die Einführung des Begriffs „digitaler Dienst“ spiegelt sich auch in der Umbenennung des Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes (TTDSG) wider, das nun Telekommunikations-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) heißt.
Das DDG finden Sie hier
Das TDDDG finden Sie hier